Häufig gestellte Fragen

Neue Verordnung

Seit dem 04.05.2020 ist die neue COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit in Kraft getreten und vorerst bis Ende 2021 gültig. Das Ziel der Verordnung ist die Sicherstellung der Versorgung durch zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, da die aufgrund der Corona-Pandemie enorm gestiegenen Produkte wie Mundschutz und Desinfektionsmittel nicht mehr verfügbar waren. Der Pauschalbetrag von 40 Euro wurde auf 60 Euro angehoben. Der GKV (Bundesverband der Krankenkassen) hat hierzu am 06.05.2020 einen Rundbrief herausgegeben, auf dessen Basis die von den Kassen vorgegebenen Preise nun ebenfalls angehoben werden können, um eine Versorgung mit den notwendigen Pflegehilfsmitteln sicherzustellen.

Erhalte ich nun mehr Produkte?

Die Erhöhung auf 60 Euro ist dafür da, eine weitere Belieferung der Pflegebedürftigen mit den notwendigen Produkten aufgrund der höheren Preise ermöglichen zu können und explizit nicht um Mehrlieferungen zu realisieren. Wir sind im ständigen Austausch mit unseren Lieferanten, den Gesetzgebern und Krankenkassen und setzen uns stets dafür ein für Sie eine bestmögliche Versorgung sicherzustellen. Eine Neubeantragung für die 60 Euro Pauschale ist nicht notwendig.

In meiner Box befinden sich weniger oder andere Produkte?

Aufgrund der momentanen Situation kann die Menge an Mundschutz von der gewohnten Menge abweichen. Wir haben uns als Ziel gesetzt alle Kunden ausreichend zu versorgen, daher müssen wir hin und wieder mit Produkteinschränkungen arbeiten, sodass jeder versorgt ist. Einweghandschuhe können derzeit in der Art variieren. Das Ersatzprodukt ist jedoch gleich- bzw. hochwertiger als gewohnt.

Veränderte Lieferzeiten

In den vergangenen Wochen haben wir bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um unseren Service weiterhin in gewohnt hoher Qualität zur Verfügung zu stellen. Durch diese Maßnahmen können wir gewährleisten, dass Ihre Carebox-Bestellung auf Basis deutlich erhöhter Sicherheits- und Hygienebedingungen pünktlich unser Lager verlässt. Auch unser Logistik-Partner DHL versucht, dass Sie ihre Lieferung wie gewohnt erhalten. Bitte haben Sie Verständnis, falls es trotzdem zu Unregelmäßigkeiten bei den Lieferdaten kommt.

Um Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Versicherte bei der jeweilig zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrad stellen. Seit dem 1.1.2017 gibt es im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes fünf Pflegegrade zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Nach der Abgabe des Antrags kündigt sich ein Gutachter zur persönlichen Begutachtung vor Ort an.

Ja. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel von monatlich bis zu 40 €, wenn Sie einen Pflegegrad haben und zu Hause von einem Angehörigen oder einer Privatperson gepflegt werden. Die Beratung sowie der Versand der CareBox zu Ihnen nach Hause gehört zu unserem Service. Somit fallen für Sie keine Kosten an.

Sie können die Care Box ganz einfach direkt Online, via Telefon (Servicerufnummer: 0661/90195660) oder via Post, indem Sie das Antragsformular ausfüllen und uns zusenden, bestellen. Das Antragsformular finden Sie entweder hier zum Download oder Sie erhalten es zusammen mit Ihrer ersten Lieferung der CareBox.

Es reicht, wenn Sie kurz bei Ihrem jetzigen Anbieter telefonisch kündigen. Wenn Sie uns die Wechselerklärung ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden, übernehmen wir das auch gerne für Sie. Sobald uns die Zusage der Kostenübernahme von Ihrer Pflegekasse vorliegt versorgen wir Sie dann weiter mit der CareBox.

Ihr Antrag wird von der Pflegekasse meist unbefristet genehmigt. Grundsätzlich gilt, dass Sie die CareBox solange beziehen dürfen, wie die pflegebedürftige Person zu Hause versorgt wird. Sollte die Pflegekasse den Antrag befristet auf ein Jahr genehmigt haben, so wird danach erneut geprüft ob weiterhin Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht.

Ja. Sie dürfen die CareBox trotzdem bestellen, erhalten dann aber mit der CareBox eine Privatrechnung, die Sie bei Ihrer privaten Versicherung zur Erstattung einreichen können.

Ja. Bitte geben Sie uns kurz telefonisch bis zum 20. des vorherigen Kalendermonats über den Wechsel Bescheid. Sie können jeden Monat neu entscheiden welche Pflegehilfsmittel Sie im Folgemonat beziehen möchten.

Wir versenden Ihre aufgegebene Bestellung direkt via DHL. Die CareBox sollte schon am nächsten Werktag bei Ihnen eintreffen.

Sie können selbst entscheiden ob wir Ihnen die gelieferte CareBox privat in Rechnung stellen oder Sie uns die CareBox zurück senden. Dies geht natürlich nur wenn die Produkte noch nicht geöffnet und verwendet wurden.